Kurz vorweg:

Diese Geschäftsbedingungen enthalten allgemein branchenübliche und anerkannte Regeln und sind für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen pixlscript - Agentur für Webseiten und Webanwendungen (nachstehend "Agentur") und ihren Kunden (nachstehend "Auftraggebern") zu verstehen.

§1 Geltungsbereich & Vertragsabschluss

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen - sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde - den vorliegenden und allen künftigen Geschäftsverhältnissen zwischen Agentur und Auftraggeber zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur diese schriftlich anerkannt hat, ansonsten wird diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen.

3. Der Begriff „Auftrag“ ist im kaufmännischen Sinn zu verstehen und bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp.

4. Der Auftraggeber erklärt sich spätestens durch die Inanspruchnahme der Leistung oder Entgegennahme der Lieferung mit den auf bereits bei Angebotsannahme hingewiesenen und somit zur Kenntnisnahme bereitgestellten AGB einverstanden.

5. Die Angebotsannahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers und Rücksendung des Angebots per Post oder schriftliche Bestätigung per E-Mail.

§2 Honoraranspruch & Leistungsumfang

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

2. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
Sofern die Vergütung der Agenturleistungen nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur.

3. Kommt eine vom Auftraggeber genehmigte Leistung - gleichgültig aus welchen Gründen - nur teilweise zur Durchführung, so kann die Agentur bereits durchgeführte Arbeit in vollem Umfang in Rechnung stellen.

4. Soweit die Agentur Produktionsaufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von der Agentur an den Auftraggeber zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 15% der Gesamtkosten weiterberechnet. Die Agentur ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts vom Auftraggeber einzufordern.

§3 Rechnung & Zahlungsbedingungen

1. Die Agentur stellt ihre Leistungen - sofern nicht anderes vereinbart - in Rechnung, sobald diese vollständig erbracht wurden. Die Agentur behält sich das Recht vor, Zwischenrabechnungen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen und diese in einer angemessenen Höhe zu bestimmen.

2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

3. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug.

4. Übernimmt die Agentur die technische Bereitstellung und/oder technische Betreuung eines Webprojektes für den Auftraggeber, so wird der entstehende Aufwand dem Auftraggeber quartalsweise am Anfang eines jeweiligen Quartals in Rechnung gestellt.

5. Übernimmt die Agentur die inhaltliche Betreuung eines Webprojektes für den Auftraggeber, so wird der entstehende Aufwand dem Auftraggeber monatsweise in Rechnung gestellt.

§4 Termine & Lieferfristen

1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

2. Die Agentur haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten nach §7 unterlässt.

3. Der Auftraggeber haftet allein für Schäden, die infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben entstehen. Dies beinhaltet ausdrücklich den durch die Wiederholung oder Verzögerung entstehenden Arbeitsaufwand für die Agentur.

4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den insoweit entstehenden Aufwand und Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§5 Urheberrecht & Nutzungsbestimmungen

1. Die Urheberrechte der durch die Agentur erstellten Werke bleiben bei der Agentur und sind nicht übertragbar. Sofern nicht abweichend geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen für die Laufzeit des Agenturvertrags, mindestens jedoch für 6 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte unterliegen keiner örtlichen Begrenzung.

2. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.

3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge und Ideen zu verwenden, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur, eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte ist nicht zulässig. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben.

4. Die Agentur ist als Urheber ihrer Werke berechtigt, die von ihr erstellten Werke zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Die Signatur kann, wenn nicht anders vereinbart, durch die Einbindung des Agentur-Logos mit ensprechender Kontaktdaten (beispielsweise im Impressum einer Webseite) erfolgen.

5. Die Agentur darf die von ihr umgesetzten Webprojekte und Werbemaßnahmen zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung im Internet sowie auf zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Datenträgern und Print-Produkten nutzen.

§6 Haftung

1. Die Agentur ist nicht haftbar bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, das es sich bei pixlscript um eine Agentur für Webseiten und Webanwendungen handelt. Die Agentur haftet nicht für erbrachte Leistungen außerhalb ihrer Leistungsbeschreibungen (siehe dazu www.pixlscript.de/leistungen.html ). Dies gilt insbesondere für die Erstellung und Umsetzung von Printmedien.

3. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten und Unterlagen befreit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt in Schriftform per E-Mail.

4. Nach der Fertigstellung eines Projektes liegt die Verantwortung für die Aktualität von Inhalten und technischen Komponenten beim Auftraggeber, es sei denn der Auftraggeber beauftragt die Agentur mit einem Wartungsvertrag.

5. Beauftragte Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) erledigt die Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt. Einen bestimmten werblichen Erfolg der Leistungen schuldet die Agentur nicht.

6. Vermietet die Agentur dem Auftraggeber Speicherplatz zur Bereitstellung von Daten im Internet, bezieht die Agentur Speicherplatz eines geeigneten Drittanbieters. Aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) kann es Zeiten geben, in denen das Projekt des Auftraggebers nicht zu erreichen ist.
Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten. Eine Haftung der Agentur für durch Ausfälle verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

7. Die Agentur selbst haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

§7 Pflichten des Kunden

1. Der Auftraggeber sichert zu, der Agentur alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen und verfügbaren Unterlagen, Daten, Materialien und Informationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen gilt § 642 BGB. Auf Wunsch werden Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber zurückgegeben.

2. Der Auftraggeber ist für die Rechteklärung und die Beschaffung von Lizenzen für die der Agentur im Rahmen des Auftrags überlassenen Inhalte im Verhältnis zur Agentur und gegenüber Dritten verantwortlich.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die beauftragten Arbeiten gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken, die ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, hinzuweisen.

4. Wenn eine rechtliche Prüfungen durch eine sachkundige Person vorgenommen werden soll, sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber zu tragen.

5. Der Auftraggeber hat die Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Verstoß gegen geltendes Recht und/oder diese AGB ergeben, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung auf erstes Anfordern und in vollem Umfang freizustellen. Der Auftraggeber stellt die Agentur auch von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.

§8 Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bedingung möglichst nahe kommt.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Agentur ist der Sitz der Agentur in Kiel, Deutschland.

3. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand vom 02. April 2014